DEKRA: Keine Übergangsfrist für Maschinenrichtlinie

Viele Unternehmen unterschätzen den Umstellungsaufwand auf die neue Maschinenrichtlinie ab 2010, stellen Experten von DEKRA fest.

Im kommenden Jahr tritt die neue Maschinenrichtlinie in Kraft. Die alte (98/37/EG) ist bis zum 28. Dezember 2009 anzuwenden, ab dem 29. Dezember gilt dann die neue (2006/42/EG). Alle Konformitätserklärungen für Maschinen nach der alten Maschinenrichtlinie werden ungültig. "Maschinen dürfen ab 2010 mit einer Konformitätserklärung nach der alten Maschinenrichtlinie in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden", verdeutlicht Stefan Wiegand, Experte für die Maschinenrichtlinie bei DEKRA EXAM in Bochum. "Und vielen Herstellern ist nicht bewusst, dass es keinerlei Übergangsfrist gibt", warnt er. Wiegand empfiehlt deshalb, rechtzeitig das Konformitätsbewertungsverfahren zu starten, damit das Verfahren vor dem Übergangsstichtag abgeschlossen ist.


20.07.2009 -


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Firma: DEKRA

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